Hat „klimaneutral“ ausgedient?

Hat „klimaneutral“ ausgedient?

Veranstaltung am 25. Mai 2023 um 17 Uhr in Köln.
Keine Sorge: Klimaneutralität hat mitnichten ausgedient. Aber es dürfte zunehmend schwieriger werden, Agenda Surfing und Greenwashing zu betreiben. Mehr dazu am 25. Mai auf einer Infoveranstaltung des AK Nachhaltigkeitskommunikation und CSR von DPRG und DNWE zur EU Green Claims Initiative.

Um sogenanntes Greenwashing zu verhindern, schlägt die Europäische Kommission verbindliche Kriterien gegen irreführende Umweltaussagen vor. Umweltbezogene Aussagen müssen demnach in Zukunft transparent erklärt und nachvollziehbar belegt werden. Auf die Nachhaltigkeitskommunikation haben diese Pläne erhebliche Auswirkungen. Welche das genau sind wollen wir gern zeigen und mit Ihnen diskutieren.

Der Arbeitskreis Nachhaltigkeitskommunikation und CSR von DPRG und DNWE (vormals: AK CSR-Kommunikation) lädt Sie deshalb herzlich zu einer Abendveranstaltung zur EU Green Claims Initiative ein, die am 25. Mai um 17 Uhr an der CBS International Business School in Köln stattfindet.

Ziel und Inhalt der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der politischen Diskussion zu bringen und Einblicke in die Auswirkungen der Regulation im Rahmen der EU Green Claims Initiative zu geben.

Agenda:

  • Ab 17 Uhr Warm-up und Begrüßung
  • 17.15 bis 18.15 Uhr Vorträge
  • Ab 18.15 Uhr Paneldiskussion und Q & A
  • Vortrag 1: Tobias Bielenstein, Director Public Affairs, Sustainability & Communications der Genossenschaft Deutscher Brunnen eG, wird in seinem Vortrag die EU-Green Claims Initiative vorstellen und einen Ein- und Ausblick geben, welche Vorschriften hier genau geplant sind und wie diese sich auf die Nachhaltigkeitskommunikation auswirken werden.

 

  • Vortrag 2: Joanna Behrend, Sustainability Managerin im Competence Center Sustainability der GS1 Germany. Sie treibt schwerpunktmäßig Themen und Projekte rund um produktbezogene Nachhaltigkeitskommunikation sowie Kreislaufwirtschaft mit Fokus auf den digitalen Produktpass voran. In Ihrem Beitrag wird Joanna Einblicke in den Leitfaden „Sustainable Product Claims 2.0“ von GS1 ermöglichen und vom Entstehungsprozess berichten. Der in Zusammenarbeit mit Expert*innen aus Wissenschaft, Handel und Industrie erarbeitete Leitfaden bietet anhand konkreter und praxisbezogener Beispiele Orientierungshilfe für eine klare und verständliche Produktkommunikation.

 

  • Vortrag 3: Henning Heinrich, Rechtsanwalt bei Jones Day in Düsseldorf spricht zum Thema „Klimaneutral – Green claims und ihre rechtliche Bewertung“. Er wird einen Blick aus juristischer Perspektive und Verbraucherschutzsicht auf das Thema werfen, um zu klären, welche rechtlichen Herausforderungen hier auf die Unternehmen zukommen können und wie sie sich am besten darauf einstellen.

Termin: 25. Mai 2023 um 17 Uhr
Ort: CBS International Business School, Hardefuststr. 1, 50677 Köln

Hier geht es zur Anmeldung.

Neue Partnerschaften sind gefragt!

Neue Partnerschaften sind gefragt!

Treffen des gemeinsamen Arbeitskreises Nachhaltigkeitskommunikation und CSR von DNWE und DPRG am 16.03.2023 in Frankfurt

Neue Partnerschaften sind gefragt: Das ist wohl die wesentliche Botschaft der Referenten unseres AK-Treffens Nachhaltigkeitskommunikation. Auf Einladung von Wolters Kluwer CCH Tagetik tagte der AK in 185 Metern Höhe mit Blick auf die Skyline von Frankfurt und vertiefte an diesem Abend einen Schwerpunkt des letztjährigen CSR-Kommunikationskongresses: die neuen EU-Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Die gut 50 Teilnehmer konnten dank des fachlichen Inputs von Jörg Plass und Serge Klein von CCH Tagetik, Prof. Johannes Wirth vom Umwelt-Campus Birkenfeld und Thomas Hajduk, Nachhaltigkeitsmanager von Vorwerk, einen hervorragenden Überblick in das komplexe Thema gewinnen und anschließend im Gespräch mit den Experten vertiefen. Dabei ging es unter anderem um Fragen wie, wie Nachhaltigkeitsmanagement und Unternehmenskommunikation vor dem Hintergrund des EU-Green Deals und der Sustainable Finance Bewegung erfolgreich aufzustellen sind und wie die damit verbundenen Prozesse professionell organisiert und gesteuert werden können.

Besonders wichtig: Nachhaltigkeitskommunikation und -steuerung brauchen mehr denn je Daten, die verlässlich (prüfbar), zeitnah und über die gesamte Unternehmensstruktur einheitlich verfügbar sind. Dabei müssen die häufig noch getrennten Abteilungen eines Unternehmens Controlling, Finanzwirtschaft, Risikomanagement, IT, Nachhaltigkeitsmanagement und Unternehmenskommunikation eng zusammenarbeiten und neue Formen der Kooperation finden.

Die Erkenntnis: Es kann nur gemeinsam gelingen, dem Regelungs-Tsunami, der durch Taxonomie, CSRD und andere Gesetzeswerke, der auf die Unternehmen zurollt den Schrecken zu nehmen und dem eigentlichen Ziel zu folgen, zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft beizutragen, betonten die Referenten unisono.

IT-Tools können hierbei eine wichtige Rolle in der Strukturierung der Prozesse spielen, wobei im Auswahlprozess besonderes Augenmerk auf die jeweiligen Stärken und Schwächen der Softwarelösungen zu legen ist, ergänzten Plass und Hajduk.

In Bericht aus der Unternehmenspraxis schilderte Thomas Hajduk (Leiter Nachhaltigkeit, Vorwerk) plastisch die Herausforderungen, mit denen Nachhaltigkeitsmanager momentan zu kämpfen hätten: hohe Komplexität der Berichtsanforderungen, extremer Zeitdruck, hohe Granularität der Daten, begrenzte Kapazitäten und Expertise, hohe Erwartungen des Kapitalmarktes und eine Reihe von unseriösen Beratungsangeboten im Markt. Seine Empfehlungen für die anwesenden Kolleginnen und Kollegen war daher, sich auf die für das Unternehmen wirklich wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit zu konzentrieren und der Klimaberichterstattung zunächst den Vorrang einzuräumen. Mit den Worten: „selber lesen und denken – es lohnt sich!“ empfahl er auch in den unternehmensinternen Know-how Aufbau zu investieren und vor allen Dingen, keine Zeit mehr zu verlieren, sich mit der Nachhaltigkeitssteuerung und dem -berichtswesen zu beschäftigen.

Den Abschluss fand das Treffen mit viel Gelegenheit zum Networking bei einem Flying Buffet und einem tollen Blick auf das inzwischen abendlich erleuchtete Frankfurt. „Toll war auch die Tatsache, dass wir nicht nur von Kooperation redeten, sondern mit Teilnehmern aus allen genannten Unternehmensbereichen genau den erforderlichen Austausch auf den Weg bringen konnten“ resümierte Riccardo Wagner, Leiter des Arbeitskreises Nachhaltigkeitskommunikation.

Das nächste Treffen des Arbeitskreises ist für den 25. Mai in Köln zum Thema „Green Claims“ geplant. Die genauen Daten werden zeitnah bekannt gegeben.

Event am 16.3. 2023 in Frankfurt/Main

Event am 16.3. 2023 in Frankfurt/Main

Der Arbeitskreis CSR-Kommunikation von DNWE und DPRG geht hoch hinaus und diskutiert in 185 m Höhe am 16.3. in Frankfurt die im Rahmen der veränderten Berichtsanforderungen neu zu gestaltenden Beziehungen zwischen den Nachhaltigkeitskommunikatoren und der Finanzabteilung / dem CFO der Unternehmen. Die Veranstaltung findet zusammen mit dem Partner Wolters Kluwer CCH Tagetik statt.
Infos und Anmeldung auf der Webseite unseres Partners Wolters Kluwer. 

Drei Fragen an Dr. Markus Riese

Drei Fragen an Dr. Markus Riese

Frage: Über Werte wird viel geredet und jeder hat sie. Trotzdem fällt uns der Wandel zu einer nachhaltigen Gesellschaft sehr schwer. Was meinen Sie mit Werteorientierung?  

Als öffentlich-rechtlicher Rundfunkanbieter ist die ARD dem Gemeinwohl verpflichtet. Dazu gehört auch die Frage der Nachhaltigkeit unserer Gesellschaft. Nachhaltig agierende Medienunternehmen müssen einer mehrdimensionalen Verantwortung gerecht werden: Der „unternehmerischen Verantwortung“, die eine dauerhafte Balance zwischen ökonomischer, ökologischer und sozialer Leistung voraussetzt und der „publizistischen Verantwortung“, die einen offenen gesellschaftlichen Diskurs fördert und damit grundlegend ist für eine funktionsfähige Demokratie. Das Ziel nachhaltigen Handelns ist es, für Umwelt und Gesellschaft negative Nebeneffekte zu senken und positive Nebeneffekte zu steigern. Im Begriff „Verantwortung“ steckt das Wort „Antwort“. Mit einem systematischen Marken- und Nachhaltigkeitsmanagement gilt es, die richtige Antwort auf die nachhaltig werteorientierte Entwicklung des Bayerischen Rundfunks und des ARD-Medienverbunds zu geben.  

Frage: Welche Rolle spielen aus Ihrer Sicht Unternehmen in dieser gesellschaftlichen Transformation und was kann Ihre Kommunikation da überhaupt leisten? 

Als öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der der gesamten Gesellschaft gehört, bringen wir Menschen und Meinungen zusammen. Mit unserer publizistischen Vielfalt, der multimedialen Ausrichtung sowie dem freien Zugang zu unseren Angeboten können wir wie kein anderes Medienangebot Gesamtöffentlichkeit herstellen – quer durch die Gesellschaft, alle Altersgruppen und Regionen. Wir müssen überzeugende Angebote machen und diese auch überzeugend kommunizieren – mit dem Ziel, dass die Leute unseren „Mehr-Wert“ für die Gesellschaft anerkennen und entsprechend bereit sind, dafür auch einen Beitrag zu leisten. 

Damit uns das gelingt, wird es auch in Zukunft darauf ankommen, die gesellschaftliche Vielfalt in unseren Programmen abzubilden. Wir müssen ein verlässlicher Kommunikationsraum werden, der ein diverses Spektrum an Lebenswirklichkeiten und Haltungen zu Wort kommen lässt. 

Frage: Wie sieht es mit der Kommunikation und den Inhalten der Medienunternehmen aus? 

Als gemeinwohlorientierte Institution liegt es in unserer DNA, nachhaltig zu handeln und nachhaltig Public Value zu schaffen. Es gilt jeden Tag daran zu arbeiten. Wie wichtig Qualitätsjournalismus ist, der verlässlich auf Fakten setzt und glaubwürdig Hintergründe erläutert, erleben wir in Krisenzeiten sehr eindrucksvoll. Über das vielfältige Programmportfolio sowie seine zahlreichen weiteren Engagements setzt der BR auch innerhalb des ARD-Medienverbunds positive Impulse und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt, beispielsweise bei der aktuellen ARD-Themenwoche „Wir gesucht. Was hält uns zusammen?“ oder bei der Publikumsaktion „Mitmischen – Bayern macht Programm“, bei der das Publikum von Redaktionen eingeladen wird, aktiv „ihren“ Rundfunk mitgestalten zu können. Dass das Publikum von diesen umfassenden Leistungen für die Gesellschaft erfahren und diese für sich nutzen kann, ist wesentliches Ziel einer werteorientierten Markenkommunikation. 

Dr. Markus Riese eröffnet den CSR Kommunikationgress mit einer Key Note. 

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Drei Fragen an Michaela Streibelt

Drei Fragen an Michaela Streibelt

Frage:  Der BMZ-finanzierte Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte in der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung berät Unternehmen aller Größen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse. In welchen Themenbereichen stellen Sie die größten Unsicherheiten fest? 

Michaela Streibelt: Unserer Erfahrung nach haben Unternehmen vor allem viele Fragen zur Risikoanalyse. Welche potenziellen branchen- und länderspezifischen Risiken gibt es? Welche Risiken stehen mit meinen unternehmerischen Aktivitäten in Zusammenhang? Welchen Einfluss kann mein Unternehmen nutzen, die Risiken und Verletzungen zu adressieren? Dies sind nur einige von vielen Fragen, zu denen wir Unternehmen beraten.  

Die Anfragen variieren aber natürlich von Unternehmen zu Unternehmen. Dies macht unsere individuelle Erstberatung so wichtig. Unser 12-köpfiges Team geht individuell auf die Bedarfe und Herausforderungen der Unternehmen ein. Dabei ist auch eine breite Branchenexpertise notwendig, denn wir erhalten Anfragen diverser Industriezweige. Besonders viele Beratungen führen wir z.B. mit Unternehmen aus der Ernährungs-, und Automobilindustrie.  

Häufig ist es zunächst wichtig zu schauen, welche Prozesse (z.B. Code of Conduct im Einkauf, Audits/Standards, vor Ort Besuche, Schulungen etc.) bereits im Unternehmen umgesetzt werden. Denn die meisten Unternehmen fangen nicht bei Null an, sondern haben oftmals bereits relevante Umwelt-, Arbeitssicherheits-, HR- oder Compliance-Systeme etabliert. Diese können risikobasiert Schritt für Schritt um weitere Aspekte der menschenrechtlichen Sorgfalt ergänzt werden. 

Neben der individuellen Erstberatung bieten wir Unternehmen mehrere kostenfreie Online-Tools. Eins dieser Tools ist der „CSR Risiko-Check“, mit dem Unternehmen potenzielle Risiken in Bezug auf Menschenrechts-, Governance-, Umwelt- und Sozialfragen weltweit ermitteln können. Denn nur wenn Unternehmen die eigenen Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Liefer- und Wertschöpfungskette kennen, können sie angemessene Maßnahmen dagegen ergreifen. 

Frage: Frau Streibelt, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten ab Januar 2023, ab 2024 Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Heißt das, KMUs treffen keine menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten? 

Michaela Streibelt: Grundsätzlich sollten natürlich alle Unternehmen auf die Achtung der Menschenrechte in ihrem Einflussbereich achten. Das folgt aus den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte und ist auch die Erwartung der Bundesregierung, wie sie sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte formuliert hat. Das neue Gesetz nimmt jetzt mit bindenden, sanktionsbewehrten Rechtspflichten Unternehmen erst ab einer bestimmten Größe in die Pflicht. KMU sind nicht direkt betroffen. Das Gesetz kann aber auch Auswirkungen auf KMU haben, insbesondere wenn sie Teil der Lieferkette von betroffenen Unternehmen sind. Dies kann etwa der Fall sein, wenn das große betroffene Unternehmen Informationen für die Risikoanalyse oder Unterstützung bei Präventions- oder Abhilfemaßnahmen braucht. Sie trifft aber keine Berichtspflicht gegenüber Öffentlichkeit und Behörde und ihnen drohen keine Sanktionen.   

Frage: Die Aufforderung zur freiwilligen Berichterstattung in Bezug auf die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft & Menschenrechte war nicht so erfolgreich wie gehofft. Welche Entwicklungen beobachten Sie momentan dazu bei den Unternehmen (direkt und indirekt betroffen)? 

Michaela Streibelt: Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, treffen ab 2023 bzw. 2024 Sorgfaltspflichten. Dazu gehört auch die Pflicht zur jährlichen Berichterstattung an die zuständige Kontrollbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Berichterstattung wird über einen Online-Fragebogen erfolgen. Das BAFA hat letzte Woche seinen Fragebogen hierfür veröffentlicht.  

Berichtet werden soll über die nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzuhaltenden Sorgfaltspflichten. Der Fragebogen übersetzt die Anforderungen des Gesetzes in Frage-Form und geht hierbei auf die Vielfalt unternehmerischer Realitäten ein. Dabei geht der Fragebogen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten auf den Grund. Fragen können zwar oft mit Multiple-Choice oder ja/nein beantwortet werden. Im Freitext ist dann aber stets zu erläutern, wie konkret bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden oder warum manche Maßnahmen nicht ergriffen wurden. Wichtig ist in diesem Kontext zu beachten, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit dem Grundsatz der Angemessenheit einen risikobasierten Ansatz verankert. Verlangt wird also gerade nicht, dass Unternehmen mit der Gießkanne gegenüber all ihren Zulieferern dieselben Maßnahmen ergreifen, sondern ihre Aktivitäten nach den Kriterien der Angemessenheit steuern. Das bedeutet, dass die Intensität der Bemühungen unterschiedlich ausfallen kann und darf – abhängig von der Art und dem Umfang ihrer Geschäftstätigkeit, dem Einflussvermögen des Unternehmens, der Schwere und der Eintrittswahrscheinlichkeit von Verletzungen und der Art des Verursachungsbeitrags. 

Die Berichtspflicht ist ein wichtiges Element menschenrechtlicher Sorgfalt. Sie dient der Transparenzschaffung gegenüber der Öffentlichkeit und der Erleichterung der Arbeit der Kontrollbehörde. Zentral sind aber die Inhalte, über die ein Unternehmen berichten muss, also Risikoanalyse, Maßnahmen einschließlich Grundsatzerklärung, Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen und Schlussfolgerungen hieraus für künftige Maßnahmen. Für eine effektive menschenrechtliche Berichterstattung ist es daher wichtig, dass sich Unternehmen zunächst substanziell mit ihren unternehmerischen Aktivitäten in Verbindung stehenden Risiken und Verletzungen Menschenrechten und Umweltpflichten auseinandersetzen. 

Michaela Streibelt ist Referentin im Workshop Berichterstattung im Rahmen des Lieferkettengesetzes

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